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Förderung

Wir bieten den Vereinen eine finanzielle Unterstützung aus dem Sparkassen-Sponsoring insbesondere im Bereich Nachwuchsförderung bzw. Jugendarbeit.

Wofür kann ich einen Antrag auf Zuschuss stellen?

  • Turnierveranstaltungen, Stadtmeisterschaften
  • Trainingslager, interne Meisterschaften mit Preisen oder Pokale
  • Aktionstag bzw. Schnuppertag für Kinder und Jugendliche
  • Teilnahme von Sportlern an besonderen Turnieren bzw. Wettbewerben
  • Fahrt zu Bundesligaspielen bzw. zu Profi-Wettkämpfen mit Kindern/Jugendlichen
  • Ausrichtung von Sportfesten
  • Reisekostenzuschuss für Trainerausbildung

Was z.B. können wir grundsätzlich nicht finanziell unterstützen?

  • Anschaffungen von Trikots oder Sportgeräten
  • Vergütung für Trainer/Übungsleiter
  • Reisekostenzuschuss für Trainerausbildung

Was muss aus dem Antrag hervorgehen?

    • kurze Darstellung, wofür ein Zuschuss beantragt wird (Art, Umfang der Veranstaltung)
    • kurze Darstellung der voraussichtlichen Kosten mit Belegen bzw. Rechnungen (Buskosten, km-Fahrtkostenentschädigung, Rechnungen zu Anschaffungen von Preisen, Pokalen etc.)
    • Anzahl der Teilnehmer und Anteil der Kinder/Jugendlichen
    • Bankverbindung für die Gutschrift (nur Vereinskonto)

    Wie bzw. an wen stelle ich den Antrag?

      • direkt online Antrag stellen
      • per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      • per Anschreiben an:
        Stadtsportverband Lennestadt e.V.
        Thomas-Morus-Platz 1
        57368 Lennestadt-Altenhundem
      Logo Sparkasse Attendorn Lennestadt Kirchhundem

      Der Stadtsportverband bezuschusst förderfähige Anträge aus den Mitteln des Sponsoringvertrags mit der Sparkasse Attendorn- Lennestadt-Kirchhundem. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Sponsoring-Vereinbarung mit der Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem eine öffentlichkeitswirksame Bekanntmachung des Sponsorings gewünscht ist. Dies kann z.B. im Rahmen einer ohnehin vorgesehenen Berichterstattung in der Zeitung geschehen oder bei Veranstaltungen durch Platzierung einer Sparkassen-Fahne, Aufsteller oder Ähnliches. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

      Hinweis für die Beantragung von Fördermitteln ab 01.01.2026:

      Entsprechend der Erläuterungen in der Mitgliederversammlung am 13.11.2025 wird aufgrund der kontinuierlich steigenden Anzahl eingehender Anträge unter Berücksichtigung des begrenzten Budgets bei mehreren Anträgen eines Vereins ab 01.01.2026 eine Begrenzung erfolgen. Dies vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Gleichbehandlung grundsätzlich jeder Verein die Möglichkeit erhalten soll, einen Zuschuss zu erhalten.

      Bei vorhandenem Restbudget Ende November eines jeden Jahres wird ein Hinweis auf der Homepage des Stadtsportverbandes erfolgen. Die daraufhin eingehenden Anträge werden nach Eingangsdatum und bis zur vollständigen Auszahlung der verfügbaren Mittel beschieden.

      Online-Antrag an den Stadtsportverband Lennestadt

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      Ich habe die Datenschutzerklärung  zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

       

      Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an antrag@ssv-lennestadt.de widerrufen.