Entsprechend der Erläuterungen in der Mitgliederversammlung am 13.11.2025 wird aufgrund der kontinuierlich steigenden Anzahl eingehender Anträge unter Berücksichtigung des begrenzten Budgets bei mehreren Anträgen eines Vereins ab 01.01.2026 eine Begrenzung erfolgen. Dies vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Gleichbehandlung grundsätzlich jeder Verein die Möglichkeit erhalten soll, einen Zuschuss zu erhalten.
Bei vorhandenem Restbudget Ende November eines jeden Jahres wird ein Hinweis auf der Homepage des Stadtsportverbandes erfolgen. Die daraufhin eingehenden Anträge werden nach Eingangsdatum und bis zur vollständigen Auszahlung der verfügbaren Mittel beschieden.