Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale, § 3 Nr. 26, 26a EStG
Der Übungsleiterfreibetrag wird von 2.400 € auf 3.000 € erhöht. Die Ehrenamtspauschale wird von 720 € auf 840 € erhöht. Die Änderungen sind erstmals im Lohnsteuerabzug 2021 anzuwenden.